Kostenübernahme Psychotherapie
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich die Ausbildung und Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Die Kosten richten sich in aller Regel an Selbstzahler.
Vorteile für Selbstzahler
- keine langen Wartezeiten
- flexible Vereinbarung der Termine, auch Termine im 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus möglich
- Hausbesuche ohne Aufschlag möglich
- kein konsularischer Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) nötig
- kein Diagnoseintrag in der Patientenakte Ihrer Krankenkasse
- Honorar verhandelbar, deutlich unter dem Stundensatz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, der sich aktuell auf 100,55 Euro/Stunde beläuft
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollten Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welches Behandlungsspektrum diese abdeckt.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert ist.
Außergewöhnliche Belastungen
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.